Jugendclub München A95
Jugendclub München A95

Zielsetzung und Anspruch für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Die Studentische Kulturgemeinschaft e.V. achtet bei allen Aktivitäten ihrer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auf deren Gesundheit und Sicherheit. Wir bemühen uns um eine sichere und angenehme Umgebung für junge Menschen, damit sie ihre Potentiale voll und ganz entfalten können und vor körperlicher, sexueller und emotionaler Gewalt geschützt bleiben.

Gegenüber unseren Leitern und Betreuern erheben wir den Anspruch hoher fachlicher und sozialer Kompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grund haben wir Richtlinien für unsere Arbeit mit jungen Menschen erarbeitet, zu deren Einhaltung die Leiter und Betreuer unserer Einrichtungen und Aktivitäten ausgebildet und verpflichtet werden. Nur wenn die Leiter und Betreuer diesen Richtlinien zustimmen, vertrauen wir ihnen die Betreuung von Kindern und Jugendlichen an.

Leiter sind stets erwachsene Personen, denen fortdauernd Aufgaben der Leitung unserer Jugendarbeit anvertraut werden. Sie erhalten eine intensive Aus- und eine kontinuierliche Weiterbildung und haben eine vorbildliche Beachtung unserer Richtlinien unter Beweis gestellt.
Betreuer helfen zeitweise bei bestimmten einzelnen Aktivitäten. Betreuer sind Jugendliche, die mindestens 16 Jahre alt sind, oder Erwachsene, meist Eltern der Kinder und Jugendlichen.

Die Richtlinien der Studentischen Kulturgemeinschaft e.V. für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind fester Bestandteil der Qualitätssicherung für unsere Jugendarbeit. Der Verein überprüft ihre Wirksamkeit und Einhaltung. In allen unseren Einrichtungen wird auf diese Richtlinien hingewiesen. Alle (Kinder, Jugendliche, Eltern, Betreuer und Leiter) werden angehalten, Verstöße den lokalen Ansprechpartnern oder direkt dem Vorstand der Studentischen Kulturgemeinschaft zu melden.

Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen

 

1. Die Leiter und Betreuer behandeln jeden Menschen mit gleichem Respekt und gleicher Wertschätzung. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sind stets ihr vorrangiges Anliegen.


2. Der Beauftragte der Studentischen Kulturgemeinschaft e.V. für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen achtet auf die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen und ist für die Ausbildung der Leiter im Hinblick auf diese Richtlinien verantwortlich.


3. Zuständig für die Einhaltung der Richtlinien vor Ort und die Ausbildung der Betreuer sowie deren Einweisung für ihre konkreten Aufgaben sind die Leiter in den Einrichtungen der Studentischen Kulturgemeinschaft.


4. Die Leiter und Betreuer sind verpflichtet, sich die Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu eigen zu machen, sie den Jugendlichen und Eltern bekannt zu geben und jederzeit auf deren Einhaltung zu achten.


5. Die Leiter und Betreuer sollen sorgfältig darauf achten, was sie Kindern und Jugendlichen sagen und wie sie es sagen. Jedes Wort, jede Situation oder Handlung, die das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in irgendeiner Weise missbrauchen könnte, ist zu vermeiden.


6. Die Leiter und Betreuer achten darauf, jeglichen körperlichen Kontakt zu vermeiden, der in irgendeiner Weise missverstanden werden könnte.


7. Den Leitern und Betreuern ist es strikt untersagt, Raufereien zu provozieren. An Spielen, die einen körperlichen Kontakt einschließen, der missverstanden werden könnte, nehmen sie nicht teil.


8. Alle Leiter und Betreuer erhalten bei den Aktivitäten klar zugewiesene Aufgaben, die den Kindern und Jugendlichen ebenfalls bekannt zu machen sind. Auf diese Weise kann sich kein unbefugter Dritter eine Aufgabe aneignen, die ihm im Rahmen der Jugendarbeit des Vereins nicht zusteht.


9. Persönliche Gespräche eines Kindes oder Jugendlichen mit einem Leiter oder Betreuer dürfen nur an einem öffentlichen Ort oder in Räumen geführt werden, die von außen eingesehen werden können.


10. Leiter bzw. Betreuer über 18 Jahren übernachten separat von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Das gleiche gilt für die Körperpflege (Duschen etc.) und das Umkleiden.


11. Die Leiter sollen alle Aktivitäten so sorgfältig planen, dass unbeobachtete Gelegenheiten für Misshandlungen ausgeschlossen werden können.


12. Der Leiter einer Aktivität zeichnet dafür verantwortlich, dass mögliche Gefahren bei einer Unternehmung im Vorfeld richtig abgeschätzt werden. Außerdem ist er verantwortlich für die Einhaltung jeweils bestehender Sicherheitsvorschriften. Dies schließt auch die Vorsorge für Erste Hilfe-Maßnahmen mit ein.


13. Der Leiter einer Aktivität soll Sorge dafür tragen, dass alle Jugendlichen die Sicherheits- und Notfallmaßnahmen für die jeweils entsprechenden örtlichen Gegebenheiten gut kennen.


14. Alle Aktivitäten beginnen und enden zu festgesetzten Zeiten und werden in entsprechenden Informationsblättern oder durch Email rechtzeitig bekannt gegeben, so dass die Kinder ggf. pünktlich gebracht und wieder abgeholt werden können.


15. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen der betreffenden Einrichtung des Vereins vor jeder mehrtägigen Aktivität außerhalb der Einrichtung ihre Einverständniserklärung, Kontaktdaten sowie ggf. wichtige medizinische Hinweise bzgl. des Kindes hinterlassen.


16. Auf Internetseiten, in Flyern oder sonstigen Druckerzeugnissen werden ohne das Einverständnis der Eltern keine persönlichen Angaben oder Fotos der Kinder und Jugendlichen veröffentlicht.


17. Die Eltern der Kinder und Jugendlichen werden angehalten, zumindest zwei Mal pro Jahr ein Gespräch mit den Leitern unserer Einrichtungen zu führen. Im Rahmen dieser Gespräche soll die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen thematisiert werden.


Dr. Georg Brockerhoff
Beauftragter der Studentischen Kulturgemeinschaft e.V. für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
 

Paulistr. 22
50933 Köln
DeutschlandTelefon: Tel. +49 221 49 64 05
Schreiben Sie uns: info@studkult.de

 

Hier finden Sie uns:

Jugendclub München A95

Amalienstraße 95

80799 München

Kontakt:

Joan Bosch

Johannes Prünte

Jugendclub.A95@gmail.com

Träger:

 

Studentische Kulturgemeinschaft e.V.

 

Bankverbindung:

Verwendbar auch für steuerlich absetzbare Spenden :-)

 

Studentische Kulturgemeinschaft e.V.

Verwendung „Jugendclub A95“

HypoVereinsbank München

IBAN:
DE02 7002 0270 0015 6134 19

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